test
| Kostenübernahme für Psychotherapie/Hypnose in Praxen ohne KV-ZulassungDie Abrechnung erfolgt in unserer Praxis grundsätzlich privat, d.h. Sie als Klient erhalten von uns eine Rechnung über die erbrachte Leistung und Sie zahlen diese Rechnung an uns.In Einzelfällen kann unsere Rechnung dann aber durch Sie bei Ihrer Krankenkasse zur Erstattung eingereicht werden. Dies ist zum einen abhängig davon, ob Sie gesetzlich mit/ohne Zusatzversicherung oder privat versichert sind und zum anderen von Ihrem persönlichen Versicherungstarif. Grundsätzlich haben wir weder auf die Frage ob Sie eine Erstattung erhalten noch auf die Höhe der Erstattung einen Einfluss. Wann zahlt die Kasse und wann nicht? Gesetzliche Krankenkassen In der Regel ist es so, dass die Krankenversicherungen die Kosten für eine Therapie in einer Praxis ohne KV-Zulassung nicht übernehmen. Dennoch kann es sinnvoll sein, auch als gesetzlich Versicherter bei seiner Krankenkasse nachzufragen, welche Leistungen möglicherweise erstattet werden. Eventuell gibt es unterschiedliche Regelungen je nach Behandlung durch „Psychotherapeuten mit der Zulassung nach dem Psychotherapeutengesetz“ bzw. Therapeuten mit „beschränkter Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde“ nach HeilprG. Zusatzversicherungen (i.d.R. für Heilpraktikerleistungen) für gesetzlich Versicherte Die Regelungen für eine Kostenübernahme bei Behandlung durch Therapeuten mit „beschränkter Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde“ nach HeilprG sind vertragsabhängig. Je nach Tarif kann hierüber eine komplette oder teilweise Kostenerstattung erfolgen. Private Krankenversicherungen/Beihilfe Hier gilt Identisches wie für gesetzlich Versicherte, die über eine Zusatzversicherung verfügen. Unsere Empfehlung Da eine Kostenübernahme immer eine Einzelfallentscheidung ist, bitten wir, eine eventuelle Kostenübernahme und die Höhe dieser in Ihrer Versicherungspolice nachzulesen und im Zweifelsfall Ihre Versicherung direkt zu kontaktieren. Wir empfehlen dringend, die Klärung mit der Versicherung vor Aufnahme einer Therapie vorzunehmen. In dem Gespräch mit der Versicherung erfragen Sie bitte auch, welche konkreten Erfordernisse die Versicherung an die Behandlung und an den Behandler (z.B. Behandlung durch „Psychotherapeuten mit der Zulassung nach dem Psychotherapeutengesetz“ oder „Heilpraktiker für Psychotherapie“) stellt. |
Kontakt: Heike Kaufmann Schepersweg 24 46485 Wesel 0170 106 53 25 heikeengelken@yahoo.de Termin nach Vereinbarung auch Samstag Termine möglich
Heike Engelken
Therapiezentrum – Engelken | ||